UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

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Neue SVA Kanton Zürich: OK für Wohnmobilbesitzer oder gibt es Handlungsbedarf?

Umfrage endete am 21.06.2012, 20:22

1 Der Souverän hat gesprochen, es ist ok.
16
12%
2 Es ärgert mich zwar, aber ich akzeptiere dies so.
25
18%
3 Ich akzeptiere dies nicht und werde für mich persönlich Schritte einleiten
15
11%
4 Ich finde wir sollten alle noch verbleibenden Möglichkeiten dagegen ausschöpfen
62
45%
5 Ich bin bereit mich für eine mögliche Anpassung persönlich/zusammen mit anderen zu engagieren.
21
15%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 139

knaus84
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von knaus84 »

hab mir das gerade mal alles durchgelesen :angst
wenn ihr noch hilfe in form von unterschriften oder so braucht,meldet euch.im aargau triffts uns ja zum glück nicht so,aber wer weiss.. :rolleyes
so was würde man in der freien wirtschaft nie durch bringen.höchstens erhöht sich durch die sache die zahl der fahrzeuge auf dem occasionsmarkt. :daumendown
gruss
Dani
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von Dani »

Ich denke, in den sauren Apfel werden wir mittlerweile beissen müssen :(
a) hätte man vor der Abstimmung etwas tun müssen
b) haben sich 93 Mitglieder an der Befragung hier beteiligt. Mal angenommen dass auch einige "Ausserkantonale" dabei sind ist dass, im Vergleich zu den im Kanton Zürich zugelassenen Fahrzeugen, eine verschwindend kleine Zahl. Nicht dass mich die ganze Geschichte freut, ich ärgere mich auch und finde das neue Steuersystem ungerecht, die Gründe wurden ja bereits aufgeführt. Ausserkantonal einlösen läuft für die meisten hier nicht, sich ärgern bringt auch nix. Für mich ist es eine Frage der Prioritäten, wenn mich die Strassenverkehrssteuer neu soviel kostet wird der Betrag halt anderswo eingespart, vermutlich aber nicht bei den Ferien, die sind uns zu wichtig (Vermutlich werden mir ein paar Elektro - Gadgets gestrichen :cry) . Etwas gutes hat die Geschichte ja auch, steuertechnisch kann jetzt jeder von uns mit einem PS-Monster zur Arbeit :lol: :wink:
UncleTom
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von UncleTom »

Also für mich ist der Fall klar: Wechselnummer adieu, Womo nur noch über die Zeit einlösen, in welcher es für Ferien und Wochenendausflüge häufig gebraucht wird (ca. 4 Monate am Stück. Für den Rest jeweils Nummer abgeben und nur bei Nutzung wieder einlösen. Dann werden es leider weniger die spontane Kurztripps :-( Wenigstens bin in 20 Minuten beim Strassenverkehrsamt.
Dani
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von Dani »

UncleTom hat geschrieben:Womo nur noch über die Zeit einlösen, in welcher es für Ferien und Wochenendausflüge häufig gebraucht wird
Wenn ich mich richtig erinnere, bzw. die Regelung wie damals noch gültig ist hat dein System einen Pferdefuss: Das würde nur im ersten Jahr nach der MFK (Weiterverkauf ohne neue Prüfung möglich) so gehen. Ab dem zweiten Jahr müsstest Du dein Fahrzeug dann, um er wieder einzulösen, neu Vorführen :shock: Ich bin aber nicht sicher ob das noch aktuell ist, mal sehen ob ich etwas dazu finde.

Nachtrag:
Die Regelung wurde im März 2012 offenbar geändert, neu gilt nun (Quelle aber nicht offiziell, die Information müsste bei STVA nochmals überprüft werden http://www.reparatur-garage.ch/auto/ser ... t-stellen/ )
Neue Regelung der Fahrzeugprüfung ab März 2012
Alle Fahrzeuge unterliegen dem periodischen Prüfungsintervall ohne Rücksicht auf Halterwechsel.
Bis dahin mussten Fahrzeuge, welche älter als 10 Jahre waren und ein Halterwechsel nach ablauf einer Zeit von mehr als 12 Monate nach der letzten Fahrzeugprüfung innert einem Monat erneut geprüft werden.


Interessant auch dass die erste Fahrzeugprüfung nach Erstzulassung von 6 auf 4 Jahre verkürzt wurde, siehe auch http://www.stva.zh.ch/internet/sicherhe ... eriod.html :-?
UncleTom
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von UncleTom »

Weiss nicht, ob wir da jetzt aneinander vorbei schreiben: ich kann ja das Schild über eine bestimmte Zeit beim SVA deponieren. Das hat nichts zu tun mit Halterwechsel oder Fahrzeugprüfung. Das Womo wird ja nicht schneller alt, wenn ich das Schild deponiere? :wink:
Dani
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von Dani »

UncleTom hat geschrieben:Weiss nicht, ob wir da jetzt aneinander vorbei schreiben
Hallo Tom,
nein, wir reden schon vom selben :wink: Bis vor einem guten Jahr war es im Kanton ZH so dass, wenn man die Schilder deponierte, das Wiedereinlösen ohne MFK nur im ersten Jahr nach der MFK oder innerhalb der ersten 6 Jahre der Fahrzeugzulassung ohne erneute Prüfung möglich war (darum musste man, wenn man das Fahrzeug ohne erneute MFK verkaufen wollte, das innerhalb eines Jahres machen). Das Fahrzeug hätte ja in der Zwischenzeit verkauft werden können. Das ganze ist neu geregelt, alles paletti. :wink:
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von womi50 »

Hallo Wohnmobil Freunde
Der Kanton zh ist ja nicht so groß, man ist schnell
in einem anderen Nachbarkanton . ( Bei mir ca 15 min.)

Da die meisten Wohnmobile sowieso auf gemieteten Parkplätzen stehen ,
Parkplatz im nachbar Kanton mieten und dort einlösen .

zum Beispiel Aargau und dort ist es sowieso günstiger ein Einstellplatz zu mieten als in Zürich

Bundesveortnung
"Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordung VZV)", Nr. 741.51, Art. 77.

:k Muss das Fahrzeug am Standort eingelöst werden!

Bei Interesse kann man auch gemeinsam eine Halle mieten bin offen für gute Ideen
Ernesto
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von Ernesto »

Hallo Womi50
Deine Idee ist gar nicht so schlecht.
Aus meiner Sicht gibt es politisch nur wenige Punkte wo eingehängt werden kann. Ungerecht erscheint die hohe Besteuerung von Fahrzeugen, welche im Vergleich zu PW bei <3.5t bzw. im Vergleich zu LKW >3.5t viel weniger Km fahren und dies vor allem wenig auf der Kantonsstrassen Infrastruktur.

Eine Einstufung als Lieferwagen bringt nichts, die sind gleich teuer. Eine Einstufung als LKW wäre bei den >3.5t günstiger, geht aber nicht, da sonst Einschränkungen wie Nacht- und Sonntagsfahrverbot gelten.

Also bleibt nur der Versuch, eine Kategorie Wohnmobile mit eigenem Besteuerungsystem einzuführen. Dem steht aber die häufig angewendete Wechselnummer im Weg.

Aber wir könnten noch parallel zwei Wege einschlagen.

1. Ende Dezember 2013 deponieren alle (möglichst viele) Wohnmobil Eigner ihre Nummern und bezahlen so erst mal keine Steuern.

2. Die Nummern werden nur bei Bedarf eingelöst und sofort wieder deponiert.

Die Nummer kann auf der Post deponiert und wieder abgeholt werden. Nicht alle Postämter bieten diesen Service an, aber die Abdeckung ist gut.

Wenn wir eine solche Aktion starten müsste aber parallel eine politische Eingabe erfolgen. Da sehe ich aber nicht, was die Forderung sein könnte (siehe Bedenken oben).

Die Abgabe der Nummer funktioniert bei mir nicht, weil ich mit Wechselnummer fahre. Beide Fahrzeuge sind über 3t daher ist nicht viel einzusparen. Also müsste ich das Womo einzeln einlösen. Das lohnt aber auch wieder nicht, wegen der Versicherung.

Es bleibt nur der Weg, in einen anderen Kanton zu wechseln oder das Womo verkaufen und in Zukunft zu mieten oder ganz zu verzichten. Ausser man ist bereit einfach die dreifache Steuer zu bezahlen.

Meine Lösung wird sein, ein grösseres, schwereres Womo nicht mehr auf Wechselnummer und im Kanton Aargau eingelöst. Daher steht ja auch unser Eura zum Verkauf.

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zweirad
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von zweirad »

Jetzt habe ich auch einmal den Fehler gemacht und auf der Seite des Stva ausrechnen lassen was mein Büsli im 2014 kosten wird:

Heute: 427.50
2014: 998.--
Differenz: + 570.50

Tja, da ich das Büsli auch für den Alltag brauche bleibt wohl nichts als in den teuren, sauren Apfel zu beissen. Kostet eben alles was Spass macht. :evil:
Sheba
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Re: UMFRAGE: Neue Strassenverkehrsabgaben Kanton Zürich

Beitrag von Sheba »

Hallo

Heute in der Touring Zeitung folgenden Artikel gelesen:
Verkehrsabgaben Kanton Zürich-Einsprache gegen die Erhöhung der Abgaben!

Der TCS Camping Club Zürich hat Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht und das Gericht hat der Beschwerde aufschiebende Wirkung erteilt.
Falls der Regierungsrat die Abgaben für Wohnmobile nicht verursachergerecht anpasst,kann es sein das der Kanton die Bemessung auf 1.1.2014 nicht ändern kann!!
Der Entscheid beim Verwaltungsgericht steht noch aus,der TCS Camping Club Zürich behält sich vor einen allfälligen negativen Bescheid an das Bundesgericht weiterzuziehen.
Den ganzen Artikel könnt Ihr im Touring nachlesen.
Die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt..... :rolleyes :wink:
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